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03.03.2021
BASIKNET

Mehr Sicherheit auf fahrbaren Arbeitsbühnen mit der neuen DIN EN 1004

Eine neue, europaweit geltende Fassung, der Norm DIN EN 1004 für die Fertigung von fahrbaren Arbeitsbühnen ist selt Februar 2021 gültig.

Fahrbare Arbeitsbühnen sind aus vorgefertigten Einzelteilen zu montierende Produkte mit vier Füßen und Fahrrollen, die nicht verankert werden. Im Baualltag werden diese häufig als „Rollgerüste“ bezeichnet. Nicht in den Geltungsbereich fallen fahrbare Gerüste nach der DIN 4420-3, für die in Verbindung mit der DIN EN 12811-1 ein Standsicherheitsnachweis zu führen ist.

Eine wesentliche Änderung der Norm betrifft den Anwendungsbereich, der auch auf kleinere fahrbare Arbeitsbühnen erweitert wurde. Während die DIN EN 1004 bisher ausschließlich für fahrbare Arbeitsbühnen ab einer Standhöhe von zweieinhalb Metern galt, so wurden nun auch fahrbare Arbeitsbühnen der Höhe Null bis zweieinhalb Meter aufgenommen.
Ein weiteres Ziel der überarbeiteten DIN EN 1004 ist ein erhöhtes Schutzniveau beim Auf- und Abbau der Arbeitsbühne. Der Hersteller muss nun die Produkte so konstruieren, dass für den Auf- Um- und Abbau keine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz erforderlich ist. Auch der Abstand zwischen den zu verwendeten Gerüstbühnen ist begrenzt worden, um die Gefahr des Absturzes zu mindern.

Weiterhin gilt eine Übergangsfrist bis Ende Januar 2022. Danach dürfen vom Handel nur noch gekennzeichnete fahrbare Arbeitsbühnen nach den Vorgaben der DIN EN 1004 bereitgestellt werden. Die DIN EN 1004 kann beim Beuth Verlag bezogen werden.

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